Die Kanzlei verfügt über eine langjährige Erfahrung auf dem Gebiet des Arbeitsrechts, des Gewerkschaftswesens und der Sozialgesetzgebung.
DER FIRMA GIORGIUTTI & DI BARBARA
Das Unternehmen ist seit 1953 im Gebiet der Personalverwaltung tätig, und bietet den Kunden eine jahrelange Erfahrung auf dem Gebiet des Arbeitsrechts. Es hat eine vertrauensvolle Beziehung zu seinen Kunden aufgebaut, die seit mehr als einem halben Jahrhundert andauert, und das bei einer Kundenfluktuation von weniger als 1 % bis heute.
Die hochwertige Beruftätigkeit wird den Kunden durch eine lange Erfahrung auf dem Gebiet des Arbeitsrechts, des Gewerkschaftsgesetz und des Sozialrechts gewährleistet; dies Dank der über 50jährige Arbeit des Gründers unserer Kanzlei.